Die Rentenbegrenzung für hohe DDR-Funktionäre verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Im dritten Anlauf billigte das Bundesverfassungsgericht nun ein entsprechendes Gesetz.
Geklagt hatte Hans Reichel, der von 1972 bis 1990 für die Demokratische Bauernpartei Umweltminister war. Er bekam 2005 eine monatliche Rente von 1179 Euro, ohne eine gesetzliche Begrenzung wären es aber 1809 Euro gewesen. Der zweite Kläger war Hans Lessing, von 1970 bis 1983 stellvertretender Minister für Leichtbau, später Intendant des Berliner Konzerthauses. Bei ihm betrug der Differenzbetrag nur rund 200 Euro.
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